
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht bis zum 30.09.2008 auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann der Veranstalter im Zweifelsfall hierzu weitere Auskünfte erteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich an der Sicherheitsbelehrung, welche vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt wird, teilzunehmen und sich über geltende Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien selbständig zu informieren. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente/Drogen zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die Zahl der Hüttenschlafplätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf einen solchen Platz hat nur, wer vom Veranstalter eine gesonderte Bestätigung der Reservierung erhalten hat. Ein Hüttenschlafplatz ist nicht übertragbar. Nimmt der Teilnehmer nach Bestätigung der Reservierung den Hüttenschlafplatz nicht in Anspruch, so hat er den Preis für diesen dennoch vollständig zu entrichten. Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für die von ihm verursachten Schäden.
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Erschöpfung der Teilnehmerplätze die Annahme der Anmeldung zu verweigern. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr in der Höhe der Hälfte des Spielerbeitrags fällig. Ab dem 01.09. ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich und der Teilnahmebeitrag wird zur Deckung der bereits entstandenen Unkosten einbehalten. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so entfällt die Stornogebühr.
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Nach oben genannter Preisstafelung. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
Der NSC (Nicht-Spieler-Charakter) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.NSCs, die aus Gründen von §8 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des Spieler-Beitrags in Anspruch genommen werden.
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.Können die Teilnehmer die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Es werden sowohl allgemeine Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email etc.) gespeichert, als auch Daten zur jeweiligen Veranstaltung (Charaktername, Charakterklasse, Daten zur Beitrags- und Zahlungsabwicklung etc.) Alle abgegebenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
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